Selbständig als Lerncoach?
Wenn du als Lerncoach arbeiten möchtest – sei es in einer eigenen Praxis, innerhalb einer Praxisgemeinschaft oder indem du anfangs flexibel Räume stundenweise anmietest – unterstützen wir dich gerne. Wir wissen, dass der Schritt in die Selbständigkeit spannend, aber auch herausfordernd sein kann. Deshalb stehen wir dir von Anfang an zur Seite, damit du sicher und gut vorbereitet starten kannst.
Wie wir dich unterstützen können
In persönlichen Gesprächen klären wir gemeinsam deine Ziele und Möglichkeiten. Ob du eine eigene Praxis gründen möchtest oder andere Wege suchst, wir entwickeln eine Strategie, die genau zu dir und deinen Stärken passt.
Hilfe bei Organisation und Formalitäten
Wir begleiten dich bei allen organisatorischen und administrativen Fragen, z. B. zur Anmeldung der Selbständigkeit oder zur Nutzung gemeinschaftlicher Ressourcen wie Praxisräume.
Aufbau deiner Sichtbarkeit
Damit dein Angebot bekannt wird, helfen wir dir, sichtbar zu werden. Du kannst dich z. B. auf unserer Webseite eintragen lassen – so bist du ohne eine eigene Homepage online präsent.
Start und erste Schritte als Lerncoach
Ob du mit einer eigenen Praxis oder flexibel in angemieteten Räumen beginnst, wir unterstützen dich mit praktischen Tipps und Planungshilfen, damit dein Start reibungslos gelingt.
Begleitung auf deinem Weg
Auch nach deinem Start bleiben wir an deiner Seite. Wir stehen dir bei Fragen oder Herausforderungen zur Verfügung, damit du deine Arbeit erfolgreich weiterentwickeln kannst.
Mit unserer Unterstützung kannst du deinen Traum verwirklichen, flexibel und nach deinen Vorstellungen als Lerncoach tätig zu sein. Konzentriere dich auf das, was dir am meisten Freude bereitet – die Arbeit mit deinen Klienten – während wir dir helfen, den Grundstein für deinen Erfolg zu legen.
Gut zu wissen ...
Ein offenes Wort über die Tätigkeit als Lerncoach
In Österreich gilt Lerncoaching mit der Vermittlung von Lernmethoden, Lerntechniken und Lernstrategien als freie Unterrichtstätigkeit und unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Das gilt auch für Familiencoaching, wenn der Schwerpunkt auf Lernen, Schule und damit verbundenen Herausforderungen im Familienalltag liegt. Eine verpflichtende Ausbildung, besondere Zulassung oder Gewerbeanmeldung ist für diese Tätigkeit nicht erforderlich.
Auch in Deutschland, der Schweiz und Südtirol bestehen für die Tätigkeit als Lern- oder Familiencoach vergleichbare Rahmenbedingungen. Die Berufsbezeichnungen sind nicht gesetzlich geregelt, und es ist keine bestimmte Ausbildung oder berufsrechtliche Zulassung vorgeschrieben. Die jeweiligen steuerlichen und formalen Anmeldepflichten des Landes sind selbstverständlich zu beachten.
Unsere Ausbildung vermittelt dir das notwendige Wissen und die praktischen Methoden, um in diesem Bereich professionell und verantwortungsvoll zu arbeiten. Wird das eigene Angebot später um persönliche oder psychosoziale Beratung erweitert, können dafür andere rechtliche Voraussetzungen gelten.
Warum eine fundierte Ausbildung trotzdem wichtig ist
Verantwortungsvoll und professionell arbeiten
Auch wenn keine gesetzlichen Vorgaben bestehen, finden wir es weder seriös noch verantwortungsvoll, Lerncoaching ohne eine qualifizierte Ausbildung anzubieten. Lerncoaching bedeutet, Menschen auf ihrem Bildungsweg zu begleiten und individuell zu fördern – eine Aufgabe, die fundiertes Wissen, Empathie und methodische Sicherheit erfordert.
Absolvent:innen unserer Ausbildung zum Lerncoach und Familiencoach verfügen über ein breites, fundiertes Wissen und eine solide Grundlage, um Lerncoaching mit Überzeugung und gutem Gewissen auszuüben. Du bist damit bestens gerüstet, verantwortungsvoll und erfolgreich in diesem Bereich tätig zu sein.
Zu einem verantwortungsvollen Lerncoaching gehört es auch, die eigenen Grenzen zu kennen. Lerncoaches begleiten Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei Fragen und Herausforderungen rund ums Lernen. Bestehende Diagnosen können dabei berücksichtigt werden.
Diagnosen zu stellen oder Erkrankungen zu behandeln beziehungsweise zu therapieren, bleibt jedoch den dafür befugten Fachpersonen vorbehalten.
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